Allgemeine Geschäftsbedingungen

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AGB für den Online-Shop der KFI Cargo Control GmbH

  1. Allgemeines
    1. Die nachstehenden Vertragsbestimmungen (AGB) gelten für sämtliche über  den Online-Shop der KFI Cargo Control GmbH, Röntgenstraße 1, 66763 Dillingen, Deutschland (nachfolgend: KFI) abgeschlossenen Verträge zwischen KFI und dem Kunden (nachfolgend: KUNDE). Der Shop ist unter http://www.kfi-shop.de/ abrufbar.
    2. Die Online-Shops von KFI und diese AGB richten sich ausschließlich an Kunden, die Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sind.
    3. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des KUNDEN erkennt KFI nicht an, es sei denn, KFI hätte diesen ausdrücklich und schriftlich zugestimmt.
  2. Vertragsschluss
    1. Der KUNDE kann durch Anklicken des entsprechenden Buttons die gewünschten Artikel und Produkte in den Warenkorb einlegen und sodann durch Anklicken des Warenkorbs den Bestellprozess einleiten. Innerhalb des Bestellprozesses muss der KUNDE die erforderlichen Kontakt-Daten für den Versand und für die Zahlung eingeben und die Bestellung durch Anklicken des Buttons „zahlungspflichtig bestellen“ abschließen.
    2. Eingabefehler kann der KUNDE über die vorhandenen Schaltflächen korrigieren. Im Bestellprozess kann der KUNDE Eingabefehler mittels der Backspacetaste oder der „Entfernen-Taste“ korrigieren. Durch Schließen des Browser-Fensters kann der Bestellvorgang abgebrochen werden.
    3. Eingabefehler, insb. irrtümlich in den Warenkorb eingelegte Artikel bzw. Produkte kann der KUNDE über die Eingabe der gewünschten Menge im Warenkorb über den Button „Bearbeiten“ und die dort vorhandenen Schaltflächen korrigieren oder vollständig entfernen. Im Bestellprozess kann der KUNDE Eingabefehler in den verschiedenen Schritten durch Navigation zum jeweiligen Schritt mittels der Buttons „vor“ und „zurück“ des Browsers korrigieren.
    4. Die Darstellung der Produkte im Online-Shop von KFI stellt lediglich eine unverbindliche Aufforderung an den KUNDEN zur Bestellung dar. Der KUNDE gibt durch die Bestellung ein verbindliches Angebot zum Vertragsabschluss über die in dem Warenkorb enthaltenen Artikel und Produkte ab. KFI wird den Zugang der Bestellung unverzüglich per E-Mail automatisiert bestätigen. Durch die automatisierte Bestellbestätigung des Shop-Systems kommt noch kein Vertragsverhältnis zu Stande. Der KFI wird das Angebot des KUNDEN nach Prüfung des Warenbestandes durch gesonderte Annahmeerklärung per E-Mail oder durch Übersendung der Ware innerhalb einer Frist von 5 Tagen oder 3 Werktagen nach der Bestellung annehmen. Erst mit dieser gesonderten Annahmeerklärung bzw. mit Erhalt der Ware innerhalb der vorgenannten Frist kommt der Kaufvertrag zu Stande. Die Rechnungsstellung steht einer Annahmeerklärung gleich.
    5. Der Kaufvertrag kommt zustande mit der KFI Cargo Control GmbH, Röntgenstraße 1, 66763 Dillingen, Deutschland
    6. Die Vertragssprache ist Deutsch.
       
  3. Vertragstextspeicherung

Der Vertragstext wird von KFI gespeichert. Die Bestelldaten werden dem KUNDEN gesondert in Textform (E-Mail) zugesandt. Die AGB können auch in dem Online-Shop abgerufen und ausgedruckt werden.

  1. Preise und Versandkosten
    1. Es gelten die am Tag der Bestellung gültigen Preise, wie sie in dem Online-Shop angezeigt werden.
    2. Die in dem Online-Shop angezeigten Preise sind in Euro angegeben und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
    3. Beim Kauf von Waren, die in einem Paket oder in sonstiger Weise auf dem Postweg geliefert werden, gilt Folgendes: Die in dem Online-Shop angezeigten Preise beinhalten nicht die Versandkosten für Verpackung und Porto. Die Versandkosten werden innerhalb des Bestellprozesses dynamisch berechnet und vor der Bestellung in der Warenkorbübersicht angezeigt.
    4. Wir bieten einen kostenlosen Versand an. Die Informationen dazu, unter welchen Bedingungen der Versand kostenlos erfolgt finden Sie auf der Versandkosteninfoseite unter https://kfi-shop.de/de/Liefer-und-Versandkosten. Für alle weiteren Aufträge und Lieferungen über Waren wird eine Versandkostenpauschale gem. der im Online-Shop unter https://kfi-shop.de/de/Liefer-und-Versandkosten abrufbaren Versandkostentabelle berechnet. Die Versandkostenpauschale für den Auslandsversand ist ebenfalls im Warenkorb vor Absendung der Bestellung ersichtlich. Die Versandkostenpauschale für den Auslandsversand wird dem KUNDEN nach der Bestellung gesondert mitgeteilt, soweit diese nicht im Warenkorb vor Absendung der Bestellung ersichtlich ist. Dem KUNDEN steht das Recht zu, seine Bestellung nach Mitteilung der Auslandsversandkosten innerhalb von 2 Werktagen zu stornieren, falls die Auslandsversandkosten nicht vor der Bestellung konkret mitgeteilt wurden.
    5.  Im Einzelfall können bei grenzüberschreitenden Lieferungen weitere Steuern (z.B. im Fall eines innergemeinschaftlichen Erwerbs) und/oder Abgaben (z.B. Zölle) vom KUNDEN zu zahlen sein.
       
  2. Zahlungsbedingungen
    1. KFI akzeptiert nur die während des Bestellvorgangs im Online-Shop angebotenen Zahlungsmethoden. Der KUNDE wählt die von ihm bevorzugte Zahlungsart unter den zur Verfügung stehenden Zahlungsmethoden selbst aus. Soweit ein Nachlass auf einzelne Zahlungsarten gewährt wird, ist dies im Bestellprozess ersichtlich.
    2. Wenn eine Lieferung gegen Rechnung erfolgt, ist der Kaufpreis netto (ohne Abzug) sofort, spätestens innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum bzw. nach Erhalt der Ware zur Zahlung fällig. Es gelten die gesetzlichen Regelungen bzgl. der Folgen des Zahlungsverzuges.
    3. Wenn eine Lieferung gegen Vorkasse durch Überweisung erfolgt, hat der KUNDE die Zahlung des Kaufpreises zuzüglich anfallender Liefer- und Versandkosten vor der Lieferung an den Verkäufer zu überweisen. Die Lieferung erfolgt nach Eingang des vollständigen Rechnungsbetrages auf dem Konto des VERKÄUFERS.
    4. Aufrechnungsrechte stehen dem KUNDEN nur zu, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten bzw. von KFI anerkannt sind oder die sich gegenüberstehenden Forderungen auf demselben Rechtsverhältnis beruhen.
       
  3. Liefer- und Versandbedingungen – Informationen zur Berechnung des Liefertermins
    1. KFI ist berechtigt den Versand der Ware, inkl. der Art der Versendung (insbesondere Transportunternehmen, Versandweg, Verpackung) im Auftrag des KUNDEN gem. § 315 BGB an die in der Bestellung vom KUNDEN mitgeteilte Lieferanschrift zu bestimmen, falls der KUNDE KFI keine Vorgaben bzgl. des Versands in Textform unterbreitet.
    2. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht spätestens mit der Übergabe auf den KUNDEN über. Beim Versendungskauf geht jedoch die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware sowie die Verzögerungsgefahr bereits mit Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt über. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, ist diese für den Gefahrübergang maßgebend. Auch im Übrigen gelten für eine vereinbarte Abnahme die gesetzlichen Vorschriften des Werkvertragsrechts entsprechend. Der Übergabe bzw. Abnahme steht es gleich, wenn der KUNDE sich in Verzug der Annahme befindet.
    3. Kommt der KUNDE in Annahmeverzug, unterlässt er eine Mitwirkungshandlung oder verzögert sich unsere Lieferung aus anderen, vom KUNDEN  zu vertretenden Gründen, so ist KFI berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschließlich Mehraufwendungen (z.B. Lagerkosten) zu verlangen. Hierfür berechnet KFI eine pauschale Entschädigung i.H.v. 35 EUR pro Kalendertag, beginnend mit der Lieferfrist bzw. – mangels einer Lieferfrist – mit der Mitteilung der Versandbereitschaft der Ware an den KUNDEN.
    4. Der Nachweis eines höheren Schadens und die gesetzlichen Ansprüche von KFI (insbesondere Ersatz von Mehraufwendungen, angemessene Entschädigung, Kündigung) bleiben unberührt; die Pauschale ist aber auf weitergehende Geldansprüche anzurechnen. Dem KUNDEN bleibt der Nachweis gestattet, dass KFI überhaupt kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden als vorstehende Pauschale entstanden ist.
    5. Die Lieferzeit wird bei dem jeweiligen Artikel bzw. bei der Produktbeschreibung auf der Artikelseite gesondert angegeben.
    6. Die auf der Artikelseite angegebene Lieferzeit beginnt bei Zahlung per Vorkasse am Werktag nach dem Zahlungsauftrag des KUNDEN an das überweisende Kreditinstitut, bzw. bei allen anderen Zahlungsarten am Werktag nach dem Tag des Vertragsabschlusses.
    7. Bestellungen können von KUNDEN aus dem Europäischen Wirtschaftsraum sowie ggf. den im Online-Shop und/oder in der Versandkostentabelle angegebenen weiteren Ländern aufgegeben werden. Die Lieferung von Bestellungen erfolgt nur nach Deutschland sowie ggf. in die im Online-Shop und/oder in der Versandkostentabelle angegebenen Länder. Bei Lieferverzögerungen wird KFI den KUNDEN umgehend informieren.
    8. Sofern KFI verbindliche Lieferfristen, die gesondert bestätigt wurden, aus Gründen, die KFI nicht zu vertreten hat, nicht einhalten kann (Nichtverfügbarkeit der Leistung), wird KFI den KUNDEN hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche, neue Lieferfrist mitteilen. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar, ist KFI berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Eine bereits erbrachte Gegenleistung des KUNDEN wird KFI unverzüglich erstatten. Als Fall der Nichtverfügbarkeit der Leistung in diesem Sinne gilt insbesondere die nicht rechtzeitige Selbstbelieferung durch die Zulieferer von KFI, wenn KFI ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen hat und weder KFI noch dessen Zulieferer ein Verschulden trifft und auch nicht nur ein vorübergehendes Leistungshindernis auf Seiten des Zulieferers von KFI besteht.
    9. Der Eintritt von Lieferverzug bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. In jedem Fall ist aber eine Mahnung durch den KUNDEN erforderlich. Gerät KFI in Lieferverzug, so kann der KUNDE pauschalierten Ersatz seines Verzugsschadens verlangen. Die Schadenspauschale beträgt für jede vollendete Kalenderwoche des Verzugs 0,5% des Nettopreises (Lieferwert), insgesamt jedoch höchstens 5% des Lieferwerts der verspätet gelieferten Ware. KFI bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem KUNDEN gar kein Schaden oder nur ein wesentlich geringerer Schaden als vorstehende Pauschale entstanden ist.
    10. Die Rechte des KUNDEN gem. Ziffer 6.9 dieser AGB und die gesetzlichen Rechte von KFI bei einem Ausschluss der Leistungspflicht (z.B. aufgrund Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Leistung und/oder Nacherfüllung) bleiben unberührt. Sendet der Beförderer den Kaufgegenstand an KFI zurück, da eine Zustellung beim KUNDEN nicht möglich war, trägt der KUNDE die Kosten für einen erneuten Versand, wenn die Anlieferung bei dem KUNDEN an einem Werktag zwischen 08:00 und 18:00 Uhr MEZ erfolgte, es sei denn der KUNDE hätte KFI vorab auf eine Nichterreichbarkeit zum jeweiligen Lieferzeitpunkt explizit hingewiesen.
    11. Die Lieferung erfolgt frei Bordsteinkante.
    12. Eine Lieferung an Packstationen ist nicht möglich.
       
  4. Liefervorbehalt | Teillieferungen
    1. Sämtliche Lieferzusagen von KFI stehen, sofern nichts anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart ist, unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung.
    2. Beruht die Unmöglichkeit der Lieferung auf von KFI nicht zu vertretenden Gründen in der Sphäre der Vorlieferanten von KFI, so können sowohl KFI, als auch der KUNDE vom Vertrag zurücktreten, sofern der vereinbarte Liefertermin nicht nur unerheblich überschritten ist. KFI verpflichtet sich, den KUNDEN unverzüglich über eine absehbare Nichtverfügbarkeit zu informieren und etwaig bereits erhaltene Gegenleistungen des KUNDEN (z.B.: die Vergütung) unverzüglich zu erstatten.
    3. KFI behält sich Teillieferungen vor.
       
  5. Eigentumsvorbehalt
    1. Bis zur vollständigen Bezahlung aller gegenwärtigen und künftigen Forderungen von KFI gegen den KUNDEN aus dem Kaufvertrag und einer laufenden Geschäftsbeziehung (gesicherte Forderungen) behält sich KFI  das Eigentum an den verkauften Waren vor.
    2. Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet, noch zur Sicherheit übereignet werden. Der KUNDE hat KFI unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn und soweit Zugriffe Dritter auf die KFI gehörenden Waren erfolgen.
    3. Bei vertragswidrigem Verhalten des KUNDEN, insbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises, ist KFI berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten und die Ware auf Grund des Eigentumsvorbehalts und des Rücktritts heraus zu verlangen. Zahlt der KUNDE den fälligen Kaufpreis nicht, darf KFI diese Rechte nur geltend machen, wenn KFI dem KUNDEN zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt hat oder eine derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist.
    4. Der KUNDE ist befugt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu veräußern und/oder zu verarbeiten. In diesem Fall gelten ergänzend die nachfolgenden Bestimmungen.
      1. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung der Waren von KFI  entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei KFI  als Hersteller gilt. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwirbt KFI Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte der verarbeiteten, vermischten oder verbundenen Waren. Im Übrigen gilt für das entstehende Erzeugnis das Gleiche wie für die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware.
      2. Die aus dem Weiterverkauf der Ware oder des Erzeugnisses entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der KUNDE schon jetzt insgesamt bzw. in Höhe des etwaigen Miteigentumsanteils von KFI  gemäß vorstehendem Absatz zur Sicherheit an KFI  ab. KFI  nimmt die Abtretung an. Die in vorgenannten Pflichten des KUNDEN gelten auch in Ansehung der abgetretenen Forderungen.
      3. Zur Einziehung der Forderung bleibt der KUNDE neben KFI  ermächtigt. KFI  verpflichtet sich, die Forderung nicht einzuziehen, solange der KUNDE seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber KFI nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät, kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist und kein sonstiger Mangel seiner Leistungsfähigkeit vorliegt. Ist dies aber der Fall, so kann KFI verlangen, dass der KUNDE die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.
      4. Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten der Forderungen von KFI  um mehr als 10%, wird KFI auf Verlangen des KUNDEN Sicherheiten nach Wahl von KFI  freigeben.
         
  6.  Gewährleistung/Mängelhaftung/Rügepflicht
    1. Für die Rechte des KUNDEN bei Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und Minderlieferung sowie unsachgemäßer Montage oder mangelhafter Montageanleitung) gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit im nachfolgenden nichts anderes bestimmt ist. In allen Fällen unberührt bleiben die gesetzlichen Sondervorschriften bei Endlieferung der Ware an einen Verbraucher (Lieferantenregress gem. §§ 478, 479 BGB).
    2. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche des KUNDEN beträgt 12 Monate, gerechnet ab Gefahrenübergang auf den KUNDEN.
    3. Grundlage der Mängelhaftung von KFI  ist vor allem die über die Beschaffenheit der Ware getroffene Vereinbarung. Als Vereinbarung über die Beschaffenheit der Ware gelten die als solche bezeichneten Produktbeschreibungen (auch des Herstellers), die der KUNDEN vor seiner Bestellung in der Produktbeschreibung abrufen konnte oder die in gleicher Weise wie diese AGB in den Vertrag einbezogen wurden.
    4. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart wurde, ist nach der gesetzlichen Regelung zu beurteilen, ob ein Mangel vorliegt oder nicht (§ 434 Abs. 1 S 2 und 3 BGB).
    5. Die Mängelansprüche des KUNDEN setzen voraus, dass dieser seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten gem. §§ 377, 381 HGB nachgekommen ist. Zeigt sich bei der Untersuchung oder später ein Mangel, so ist KFI hiervon unverzüglich schriftlich (Brief oder FAX) Anzeige zu machen. Als unverzüglich gilt die Anzeige, wenn sie innerhalb von zwei Wochen erfolgt, wobei zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung der Anzeige genügt. Versäumt der KUNDE die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist die Haftung von KFI für den nicht angezeigten Mangel ausgeschlossen.
    6. Ist die gelieferte Sache mangelhaft, kann der KUNDE zunächst wählen, ob Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) geleistet wird. Das Recht von KFI, die Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unberührt. KFI  ist berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der KUNDE den fälligen Kaufpreis bezahlt. Der KUNDE ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten.
    7. Der KUNDE hat KFI die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken zu übergeben. Im Falle der Ersatzlieferung hat der KUNDE die mangelhafte Sache nach den gesetzlichen Vorschriften an KFI zurückzugeben. Die Nacherfüllung beinhaltet weder den Ausbau der mangelhaften Sache noch den erneuten Einbau, wenn KFI ursprünglich nicht zum Einbau verpflichtet war.
    8. Wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder eine für die Nacherfüllung vom KUNDEN  zu setzende angemessene Frist erfolglos abgelaufen oder nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist, kann der KUNDE vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Bei einem unerheblichen Mangel besteht jedoch kein Rücktrittsrecht.
    9. Ansprüche des KUNDEN auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen nur nach Maßgabe von Ziffer 10 dieser AGB und sind im Übrigen ausgeschlossen.
       
  7. Haftung
    1. Die Ansprüche des KUNDEN auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen gegen KFI  richten sich außerhalb des Gewährleistungsrechts ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des Anspruchs nach diesen Bestimmungen.
    2. Die Haftung von KFI ist – gleich aus welchen Rechtsgründen – ausgeschlossen, es sei denn die Schadensursache beruht auf Vorsatz und/oder grober Fahrlässigkeit von KFI, der Mitarbeiter, der Vertreter oder der Erfüllungsgehilfen von KFI. Soweit die Haftung von KFI ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern oder Erfüllungsgehilfen von KFI. Die Haftung von KFI  nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt (§ 14 ProdHG).
    3. Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen, grob fahrlässigen oder fahrlässigen Pflichtverletzung durch KFI  oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von KFI  beruhen, haftet KFI nach den gesetzlichen Bestimmungen.
    4. Sofern KFI  zumindest fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, also eine Pflicht, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (wesentliche Vertragspflicht bzw. Kardinalpflicht) verletzt, ist die Haftung auf den typischerweise entstehenden Schaden, also auf solche Schäden, mit deren Entstehung im Rahmen des Vertrages typischerweise gerechnet werden muss, beschränkt. Eine wesentliche Vertrags- oder Kardinalpflicht im vorgenannten Sinne ist eine solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung dieses Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der KUNDE regelmäßig vertraut und vertrauen darf.
       
  8. Datenspeicherung und Datenschutz

Es gelten ausschließlich die datenschutzrechtlichen Bestimmungen der Datenschutzerklärung auf der Internetseite https://kfi-shop.de/.
 

  1. Informationen zur Batterieentsorgung

Der nachfolgende Hinweis betrifft den Umgang mit Waren durch Nutzer, wenn diese Waren aus Batterien bestehen oder diese Waren Batterien enthalten.

Unentgeltliche Rücknahme von Altbatterien:

Batterien dürfen nicht im Hausmüll entsorgt werden. Sie sind zur Rückgabe von Altbatterien gesetzlich verpflichtet, damit eine fachgerechte Entsorgung gewährleistet werden kann. Sie können Altbatterien an einer kommunalen Sammelstelle oder im Handel vor Ort abgeben. KFI ist als Vertreiber von Batterien zur Rücknahme von Altbatterien verpflichtet, wobei sich seine Rücknahmeverpflichtung auf Altbatterien der Art beschränkt, die er als Neubatterien anbietet und vertreibt oder angeboten und vertrieben hat. Altbatterien vorgenannter Art können Sie an KFI ausreichend frankiert per Post übersenden oder direkt am Sitz von KFI unentgeltlich abgeben.

Bedeutung der Batteriesymbole:

Batterien sind mit dem Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne gekennzeichnet. Batterien dürfen nicht im Hausmüll entsorgt werden. Batterien, die mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber, mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium oder mehr als 0,004 Masseprozent Blei enthalten sind durch entsprechende Angaben unter der Mülltonne wie folgt mit der jeweiligen Kurzform der chemischen Bezeichnung („Cd“ für Cadmium, „Pb“ für Blei und „Hg“ für Quecksilber) gekennzeichnet:

  1. Schlussbestimmungen
    1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
    2. Ist der KUNDE Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag sowie Erfüllungsort der Geschäftssitz von KFI in Dillingen.
    3. Dasselbe gilt, wenn der KUNDE Unternehmer ist und keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Die Befugnis von KFI, auch das Gericht an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand anzurufen, bleibt hiervon unberührt.